Starck, Christian2017-12-302017-12-301981Ruch Prawniczy, Ekonomiczny i Socjologiczny 43, 1981, z. 2, s. 101-1120035-9629http://hdl.handle.net/10593/21072Die Bundesstaatlichkeit ist eine Grundidee für die Organisation der staatlichen Gewalt, die in zahlreichen Ausprägungen vorkommt. Diese lassein sich auf drei Prinzipien zurückführen: Verteilung der Staatsauigaben und Finanzen zwischen Bund und Ländern; verfassungsrechtlich organisierte Einflüsse der Länder auf den Bund; Einflußrechte des Bundes auf die Länder. Zur politischen Schwächung der Bundesstaatlichkeit führen verschiedene Gründe, die in der Bundesrepublik zu beobachten sind: Zentralistische Tendenzen des entwickelten und international verflochtenen Industriestaates und die Anziehungskraft des größeren Budgets. Neben anderen Gegenkräften werden die Schwächen kompensiert hauptsächlich durch die Veriassungsgeichtsharikeit, die in Bund-Länder-Streitigkeiten auf Grund der Verfassung entscheidet. Im einzelnem wird die Entwicklung des Föderalismus in der Bundesrepublik an Hand der Kompeitenzverteilung und der Finanzverteilung dargestellt. Vermehrte Kooperation der Bundesländer in ihrem Kompetenzbereich erweist sich als wichtige Stütze der Bundesstaatlichkeit. Kooperation zwischen Bund und Ländern ist unter bundesstaaitlichen Gesichtspunkten problematisch und bedarf deshalb besonderer verfassungsrechtlicher Grundlagen, Durch den Bundesrat haben die Länder, nach Aufgabengebieten abgestuft, Teil an der Staatsleitung des Gesamtlstaates. Die politischen Wirkungen der Bundesstaatlichkeit sind für die Bundesrepublik überwiegend positiv zu bewerten.polinfo:eu-repo/semantics/openAccessZasada federalizmu w strukturze państwowej Republiki Federalnej NiemiecThe Principle of Federalism in the State Structure of the German Federal RepublicDer Bundesstaat im Regierungssystem der BundesrepublikArtykuł