Najnowsze przemiany ustrojowe w Niemieckiej Republice Demokratycznej

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1975

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Wydział Prawa i Administracji UAM

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Principle of Equality of Rights of Women in the Polish Legal System

Abstract

Am 7. Oktober 1974 sind 25 Jahre seit dem Tag vergangen, an dem die Deutsche Demokratische Republik als erster Arbeiter-und-Bauern-Staat auf deutschem Boden gegründet wurde. Die erste, antifaschistisch-demokratische Verfassung der DDR, die am 7 X 1949 in Kraft getreten war, hat eine dynamische Entwicklung des Staatsaufbaus in diesem Land eingeleitet, die zu einer umfassenden sozialistischen Umgestaltung des politischen und gesellschaftlichen Lebens führte. Diese Umgestaltung fand ihren Ausdruck zuerst in vielen grundsätzlichen Gesetzen und später in der meuen sozialistischen Verfassung der DDR vom 6. April 1968. Von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung der DDR waren die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED (1971). Dieser Parteitag legte auch neue Anforderungen an die staatliche Leitung und die Struktur des Staatsapparates fest, die dann in wichtigen neuen Gesetzen und anderen Normativakten ihren rechtlichen Ausdruck gefunden haben. Mit Wirkung vom 7. Oktober 1974 wurde auch die Verfassung der DDR geändert bzw. ergänzt. Diese wesentlichen Änderungen im Staatsaufbau der DDR sind auch das Thema dieses Artikels. Der Autor knüpft hier zugleich an seine grundsätzliche Monographie über die Entwicklung des staatspolitischen Aufbaus der DDR (Ewolucja ustroju politycznego Niemieckiej Republiki Demokratycznej, INP PAN, Ossolineum. Wrocław 1974) an. Er verweist zuerst auf die Änderungen, die in der Präambel und im ersten Abschnitt der Verfassung vorgenommen wurden. Diese betreffen die politischen Grundlagen der DDR. Hervorgehoben wurde u.a. die dm neuen Verfassungstext noch stärker betonte allseitige Verbundenheit der DDR mit der UdSSR und mit anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft. Dabei wird auch auf die Entwicklung der ökonomischen Grundlagen der DDR, d.h. auf die weitere Stärkung des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln eingegangen. Merkmale dieser Entwicklung waren nicht nur die wesentliche Einengung des privaten Sektors in der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch die Überführung in Volkseigentum der bisherigen — für die DDR spezifischen — Sozialisierungsform der Produktionsmittel in Gestalt der sogen, halbstaatlichen Betriebe. Im zweiten Teil seiner Betrachungen befaßt sich der Autor mit der neuen Struktur der obersten Staatsorgane vor allem im Hinblick auf die starke Begrenzung der Kompetenzen des Staatsrates der DDR. Sie fand u.a. auch in der neuen Geschäftsordnung der Volkskammer vom 7. Oktober 1974 ihren Ausdruck. Erörtert wird in diesem Zusammenhang auch die Rolle des Vorsitzenden dieses Organs, der zwar die DDR nicht mehr einzelpersönlich nach außen vertritt, aber gewisse Kompetenzen behalten hat, die darauf schließen lassen, daß er jetzt gemeinsam mit dem Staatsrat die Funktion des Staatsoberhauptes der DDR ausübt. Der Autor widmet sich ferner neuen Elementen der Funktion des Ministerrates als der Regierung der DDR, wie auch den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen. Dabei werden auch die neu festgelegten Kompetenzen des Staatsrates gegenüber den örtlichen Organen der Staatsmacht analysiert. Zum Schluß befaßt sich der Autor mit den wesentlichen Festlegungen im neuen Gerichtsverfassungsgesetz der DDR.

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Ruch Prawniczy, Ekonomiczny i Socjologiczny 37, 1975, z. 3, s. 41-64

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0035-9629

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