Znaczenie III reformy szkolnictwa wyższego w Niemieckiej Republice Demokratycznej dla kształcenia prawniczego
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Date
1970
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Wydział Prawa i Administracji UAM
Title alternative
The Significance of the Third Reform of Higher Education for the Training of Lawyers in the German Democratic Republic
Abstract
1. Eine erste zentrale Aufgabe in der Durchführung der 3. Hochschulreform besteht
darin, durch eine Konzentration des wissenschaftlichen Potentials der Universitäten
und Hochschulen Höchstleistungen in der Forschung zu erreichen. Dabei
geht es vor allem um eine Konzentration der Forschung für die strukturbestimmenden
Vorhaben der Volkswirtschaft. Die Erreichung dieses Zieles verlangt eine
enge Verpflechtung der Universitäten und Hochschulen mit der sozialistischen Industrie
sowie mit anderen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
2. Eine zweite Aufgabe in der Durchführung der 3. Hochschulreform besteht in
der Verbesserung der Erziehung und der Neugestaltung der Ausbildung .
Die generelle Aufgabe der Universitäten und Hochschulen besteht darin, daß sie
hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten zu erziehen und auszubilden haben.
Im Ergebnis der Ausbildung müssen die Studenten einen festen Klassenstandpunkt
auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus besitzen und nach wissenschaftlichen
Höchstleistungen streben. Es wird ferner die Aneignung einer hohen geistig-kulturellen
undsportlichen Bildung gefordert sowie die Bereitschaft zur Verteidigung des
sozialistischen Vaterlandes.
3. Ein dritter Schwerpunkt der Hochschulreform betrifft die ständige Weiterbildung der Absolventen. Hier entstehen für die Universitäten und Hochschulen
völlig neue Aufgaben und es ist davon auszugehen, daß die Durchführung von Weiterbildungsaufgaben
eine der dem Direktstudium gleichrangige Aufgabe wird.
Während es für andere Bereiche (z. B. Medizin) schon seit langer Zeit entsprechende
Weiterbildungssysteme gibt, stehen wir im Bereich der Staats- und Rechtswissenschaft
vor einer neuen Aufgabe. Es wird aber erforderlich sein — und die
entsprechenden Vorbereitungen laufen —- Lehrgänge durchzuführen, um auch die
Absolventen der rechtswissenschaftlichen Sektionen in bestimmten Abständen immer
wieder zu Weiterbildungsveranstaltungen zusammenzufassen, wobei dann Hochschullehrer
und Praktiker gemeinsam die Weiterbildung übernehmen müssen.
4. Die Lösung dieser und anderer Aufgaben setzt auch eine auf hohem Niveau
stehende Führungs -und Leitungstätikeit im Bereich des Hochschulwesens
voraus. Diese Führungs- und Leitungstätigkeit muß vor allem die immer enger
werdende organische Verbindung von sozialistischer Großproduktion und wissenschaftlicher
Forschung und Ausbildung berücksichtigen. 5. Im Zuge der Hochschulreform erfolgte auch eine umfassende Neuregelung der
Stellung der Hochschullehrer und der wissen schaftlichen Mit arbeiter . Geändert wurde auch das System der Erlangung der akademischen Grade.
Noch ist der Prozeß der sozialistischen Hochschulreform in der DDR nicht abgeschlossen.
Viele Fragen müssen weiter durchdacht und es muß nach Lösungen gesucht
werden, die der von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wissenschaftlich
begründeten Gesellschaftsprognose am besten entsprechen. Auch für die
neugebildeten Staats- und rechtswisenschaftlichen Sektionen gilt die Feststellung des
Ministers für das Hoch- und Fachschulwesen, daß „die Hochschule in der Deutschen
Demokratischen Republik zukunftsorientiert" ist, „weil sie ein untrennbarer Bestandteil
der sozialistischen Gesellschaft ist".
Description
Sponsor
Digitalizacja i deponowanie archiwalnych zeszytów RPEiS sfinansowane przez MNiSW w ramach realizacji umowy nr 541/P-DUN/2016
Keywords
Citation
Ruch Prawniczy, Ekonomiczny i Socjologiczny 32, 1970, z. 4, s. 65-76
Seria
ISBN
ISSN
0035-9629