Ruch Prawniczy, Ekonomiczny i Socjologiczny, 1970, nr 4
Permanent URI for this collection
Browse
Browsing Ruch Prawniczy, Ekonomiczny i Socjologiczny, 1970, nr 4 by Author "Büchner-Uhder, Willi"
Now showing 1 - 1 of 1
Results Per Page
Sort Options
Item Znaczenie III reformy szkolnictwa wyższego w Niemieckiej Republice Demokratycznej dla kształcenia prawniczego(Wydział Prawa i Administracji UAM, 1970) Büchner-Uhder, Willi1. Eine erste zentrale Aufgabe in der Durchführung der 3. Hochschulreform besteht darin, durch eine Konzentration des wissenschaftlichen Potentials der Universitäten und Hochschulen Höchstleistungen in der Forschung zu erreichen. Dabei geht es vor allem um eine Konzentration der Forschung für die strukturbestimmenden Vorhaben der Volkswirtschaft. Die Erreichung dieses Zieles verlangt eine enge Verpflechtung der Universitäten und Hochschulen mit der sozialistischen Industrie sowie mit anderen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen. 2. Eine zweite Aufgabe in der Durchführung der 3. Hochschulreform besteht in der Verbesserung der Erziehung und der Neugestaltung der Ausbildung . Die generelle Aufgabe der Universitäten und Hochschulen besteht darin, daß sie hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten zu erziehen und auszubilden haben. Im Ergebnis der Ausbildung müssen die Studenten einen festen Klassenstandpunkt auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus besitzen und nach wissenschaftlichen Höchstleistungen streben. Es wird ferner die Aneignung einer hohen geistig-kulturellen undsportlichen Bildung gefordert sowie die Bereitschaft zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes. 3. Ein dritter Schwerpunkt der Hochschulreform betrifft die ständige Weiterbildung der Absolventen. Hier entstehen für die Universitäten und Hochschulen völlig neue Aufgaben und es ist davon auszugehen, daß die Durchführung von Weiterbildungsaufgaben eine der dem Direktstudium gleichrangige Aufgabe wird. Während es für andere Bereiche (z. B. Medizin) schon seit langer Zeit entsprechende Weiterbildungssysteme gibt, stehen wir im Bereich der Staats- und Rechtswissenschaft vor einer neuen Aufgabe. Es wird aber erforderlich sein — und die entsprechenden Vorbereitungen laufen —- Lehrgänge durchzuführen, um auch die Absolventen der rechtswissenschaftlichen Sektionen in bestimmten Abständen immer wieder zu Weiterbildungsveranstaltungen zusammenzufassen, wobei dann Hochschullehrer und Praktiker gemeinsam die Weiterbildung übernehmen müssen. 4. Die Lösung dieser und anderer Aufgaben setzt auch eine auf hohem Niveau stehende Führungs -und Leitungstätikeit im Bereich des Hochschulwesens voraus. Diese Führungs- und Leitungstätigkeit muß vor allem die immer enger werdende organische Verbindung von sozialistischer Großproduktion und wissenschaftlicher Forschung und Ausbildung berücksichtigen. 5. Im Zuge der Hochschulreform erfolgte auch eine umfassende Neuregelung der Stellung der Hochschullehrer und der wissen schaftlichen Mit arbeiter . Geändert wurde auch das System der Erlangung der akademischen Grade. Noch ist der Prozeß der sozialistischen Hochschulreform in der DDR nicht abgeschlossen. Viele Fragen müssen weiter durchdacht und es muß nach Lösungen gesucht werden, die der von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wissenschaftlich begründeten Gesellschaftsprognose am besten entsprechen. Auch für die neugebildeten Staats- und rechtswisenschaftlichen Sektionen gilt die Feststellung des Ministers für das Hoch- und Fachschulwesen, daß „die Hochschule in der Deutschen Demokratischen Republik zukunftsorientiert" ist, „weil sie ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Gesellschaft ist".