Trzecia generacja praw człowieka jako strategia urzeczywistniania praw politycznych i społecznych
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Date
1990
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Wydział Prawa i Administracji UAM
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Die Menschenrechte der dritten Dimension als Strategie zur Verwirklichung der politischen und sozialen Menschenreichte
Abstract
Im vorliegenden Artikel werden die Menschenrechte der dritten Dimension
als Strategie zur Verwirklichung der politischen und sozialen Menschenrechte
anlysiert. Der Verfasser stellt fest, dass den Menschenrechten verschiedene Dimensionen
innewohnen. In historischer Perspektive lässt sich zweifellos auch ein
dreidimensionales Grobraster feststellen, das die Wandlungen der Menschenrechtsforderugen von der innerstaatlichen zur völkerrechtlichen Schutzebene nachzeichnet.
Danach sind Rechte der ersten, zweiten und dritten Dimension zu unterscheiden:
Rechte der ersten Dimension bezeichnen die liberalen Abwehrrechte, die
klassischen staatsbürgerlichen und politischen Freiheitsrechte. Rechte der zweiten
Dimension markieren wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, während Rechte
der dritten Dimension umfassendere Rechte wie das auf eine lebenswerte Umwelt,
das Recht auf Entwicklung, das gemeinsame Menschheitserbe, das Recht auf Frieden
sowie das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und Kommunikation
ansprechen.
Der Verfasser analysiert weitgehend vor allem den Inhalt des Rechts auf
Frieden, Entwicklung und gemeinsame Menscheitserbe. Seines Erachtens eine besondere
Rolle spielt dabei das Recht auf Entwicklung, das er als „Syntheserecht"
der dritten Dimension bezeichnet.
Im Artikel wird auch das Problem der Rechtsqualität der Drittdimensionsrechte
erörtert. Der Verfasser skizziert acht verschiedene juristische Begründungsversuche,
die im völkerrechtlichen Schrifttum angeboten werden. Ihnen allen gemeinsam
ist das Bestreben, ein Recht auf Entwicklung in den bestehenden Kanon
geschriebener und ungeschriebener Menschenrechte einzufügen, bei gleichzeitiger
Betonung seines eigenständigen, synthetischen Charakters. Dabei verbindet man die
Drittdimensionsrechte mit den sog. Menschenrechtsstandarden.
Der Verfassers Meinung nach sind alle Menschenrechte zukunftsgerichtet und
öffnen Perspektiven, die einen Bewusstseinswandel einleiten können. Nichts spricht
dagegen, dies auch den Drittdimensionsrechten — und allen voran dem Recht auf
Entwicklung — zuzusprechen. Den westlichen Staaten, die den Forderungen der
Dritten Welt eher skeptisch gegenüberstehen, sei gesagt, dass die lange Tradition
der Menschenrechte immer eine entbehrungsreiche und zunächst nur ethische
Forderungen als Fanale setzende geistige Kraft darstellte, die Jahrhunderte
brauchte, um Allgemeingut zu werden. Dies galt für die staatsbürgerlichen und
politischen Rechte der ersten Dimension und wurde in den Sozialrechten der
zweiten Dimension nachvollzogen — warum sollten die Drittdimensionsrechte nicht
einen ähnlichen Verlauf nehmen?
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Digitalizacja i deponowanie archiwalnych zeszytów RPEiS sfinansowane przez MNiSW w ramach realizacji umowy nr 541/P-DUN/2016
Keywords
Citation
Ruch Prawniczy, Ekonomiczny i Socjologiczny, 52, 1990, z. 3-4, s. 115-129
Seria
ISBN
ISSN
0035-9629